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Familientherapie: Wann zahlt die Kasse?


Bild: Silvia Marks/dpa-tmn

Ein Teenager mit einer Essstörung, ein Vater mit Burn-out: Psychische Erkrankungen betreffen oft nicht nur den Menschen, der die Diagnose erhält. «Erkrankt jemand psychisch, geht es oftmals der gesamten Familie schlecht, nicht nur einer Person», sagt Michael Stasch, Vorsitzender des Bundesverbands Psychoanalytische Paar- und Familientherapie in der Zeitschrift «Stiftung Warentest Finanzen» (Ausgabe 12/2026).

Dann kann eine Familientherapie ratsam sein. Laut Stasch etwa dann, wenn das Problem eines Angehörigen eventuell durch die Interaktion in der Familie aufrechterhalten oder gar angestoßen wird.

Was ist Familientherapie genau?

Familientherapie bezeichnet allgemein eine psychotherapeutische Behandlungsform, bei der nicht nur einzelne Personen, sondern die Familie oder Teile der Familie im Mittelpunkt stehen. 

Laut «Stiftung Warentest Finanzen» gibt es zum Beispiel Formen wie die Psychoanalytische Familientherapie, die Verhaltenstherapeutische Familientherapie oder die Systemische Familientherapie. Ziel aller Formen der Familientherapie ist es demnach, belastete Beziehungen und problematische Interaktionen unter Familienmitgliedern zu verbessern. 

Die Bezeichnung Familientherapeut ist aber kein geschützter Begriff. Ratsam sei, auf die Qualifikation der Behandelnden zu achten, etwa ein einschlägiges Hochschulstudium sowie eine Zusatzausbildung bei einer anerkannten Ausbildungseinrichtung.

Für wen ist das gedacht?

Familientherapie kann individuell unterschiedlich aussehen. Geeignet ist sie allgemein für Familien, in denen das Zusammenleben durch Schwierigkeiten belastet ist. Aber auch bei familiären Umbrüchen, nach einschneidenden Ereignissen oder wenn ein Familienmitglied psychisch erkrankt, kann der Ansatz Familien helfen. Die Systemische Therapie, bei der das soziale Umfeld einbezogen wird, empfehlen Behandlungsleitlinien unter anderem bei Depressionen, Essstörungen oder Angsterkrankungen.

Wer bezahlt eine Familientherapie?

Einen Haken gibt es laut der Zeitschrift: «Grundsätzlich bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen keine Familientherapie, sondern nur Einzelpsychotherapie.» 

Eine Ausnahme ist die Systemische Therapie. Sie wird seit 2020 für Erwachsene und seit 2024 auch für Kinder und Jugendliche von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Voraussetzung ist eine diagnostizierte psychische Erkrankung. Behandelnde können in allen Sitzungen mehrere Personen dazuholen, sie findet dann zum Beispiel gemeinsam mit der Kernfamilie oder der erweiterten Familie statt.

Daneben gibt es Sonderfälle. So kann «Stiftung Warentest Finanzen» zufolge bei der Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen jede fünfte Sitzung als Familien- und Elternsitzung genutzt werden. Die Krankenkasse finanziert das, sofern die Behandelnden den Bedarf begründen.

Wer eine Familientherapie ohne psychische Erkrankung in der Familie machen möchte oder eine Praxis ohne Kassenzulassung wählt, muss die Kosten in der Regel selbst tragen. Der Zeitschrift zufolge ist dafür meist mit 200 bis 300 Euro pro Doppelstunde zu rechnen.

Bestehen die Herausforderungen in der Familie nicht wegen einer psychischen Erkrankung, sondern etwa nach einer Trennung, bei Erziehungsproblemen oder allgemeinen Konflikten, gibt es aber auch spezialisierte, kostenlose Beratungsstellen. Anbieter sind häufig Wohlfahrtsverbände. Psychische Erkrankungen werden dort nicht behandelt.


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(05.11.2026)